Neues Roaming-Konzept der EU-Kommission Gebührenfrei und ohne Zeitlimit

Stand: 21.09.2016 14:37 Uhr

Handy-Nutzer sollen ab Mitte 2017 ohne zeitliche Begrenzung kostenfreies Roaming im EU-Ausland nutzen können. Das sieht der überarbeitete Vorschlag der EU-Kommission vor. Um Missbrauch zu verhindern, soll zum Beispiel die Nutzung einer SIM-Karte an den Wohnsitz des Kunden gebunden sein.

Handy-Nutzer sollen nach einem überarbeiteten Vorschlag der EU-Kommission ab Mitte 2017 nun doch ohne zeitliche Begrenzung kostenfreies Roaming im EU-Ausland nutzen können. "Wir haben entschieden, dass es keine täglichen Begrenzungen geben soll", sagte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip in Brüssel. Stattdessen solle jeder Nutzer "wie daheim" Roaming nutzen können.

Allerdings müsse Missbrauch verhindert werden können - zum Beispiel, wenn sich Kunden eine günstige SIM-Karte im Ausland besorgen, um sie dauerhaft zu Hause zu nutzen. Bei vermutetem Missbrauch soll der Telekommunikationsanbieter den Kartennutzer vorwarnen und das gebührenfreie Roaming eventuell abschalten dürfen. "Wir haben unterschiedliche Preise in Europa", sagte EU-Kommissar Günther Oettinger zur Begründung. Es dürfe nicht dazu kommen, dass sich zum Beispiel jemand eine SIM-Karte in Lettland kaufe und die Karte nur in Irland benutze, wo die Preise sechseinhalb mal höher seien als in Lettland. "Das lettische Telekom-Unternehmen wäre dann nach wenigen Tagen pleite", so Oettinger.

"Roaming ist für Reisende"

Nach heftiger Kritik hatte die Brüsseler Behörde zuletzt einen ersten Plan zur Neuregelung der Auslands-Handykosten zurückgezogen. Demnach waren nur 90 Tage kostenfreies Roaming pro Jahr im EU-Ausland garantiert. Parlament und Staaten hatten die Neuregelung vergangenes Jahr beschlossen. Die EU-Kommission sollte lediglich noch Details ausarbeiten. "Dauerhaftes Roaming" war in dem Beschluss nicht vorgesehen. Was das bedeutet, sollte die EU-Kommission ausarbeiten.

Auch jetzt hieß es: "Roaming ist für Reisende." Das neue System solle auf Basis des Wohnorts oder einer "festen Verbindung" zu einem EU-Staat basieren. Dazu gehöre etwa, oft in dem EU-Staat anwesend zu sein, in dem der Provider ansässig sei. Anbieter von Telekommunikationsdiensten sollen einschreiten können, wenn ein Nutzer sich in seinem Heimatland aufhält - aber dennoch dauerhaft auf günstigere Roaming-Tarife aus dem Ausland zurückgreife.

Die Telekom-Konzerne sollen solche Nutzer darauf ansprechen und für sie einen Aufpreis einführen können. Verbraucher sollen ihrerseits Einspruchsrechte bekommen, wenn ein Anbieter einen möglichen Missbrauch feststellt.

Umsetzung bis Ende des Jahres

Der endgültige Vorschlag soll nun im Dezember angenommen werden. Zuvor sind Beratungen mit der europäischen Regulierungsbehörde BEREC, den EU-Staaten und weiteren Beteiligten wie Telekom-Unternehmen geplant.

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