Urteil des Europäischen Gerichtshofs Fluglinien müssen bei großer Verspätung zahlen

Stand: 23.10.2012 14:37 Uhr

Große Verspätungen kosten Fluggäste nicht nur Zeit, sondern oft auch Nerven und Geld. Zumindest finanziell steht ihnen aber Wiedergutmachung zu. Der EuGH entschied, dass Fluglinien ihren Passagieren bis zu 600 Euro zahlen müssen, wenn die Maschine mindestens drei Stunden zu spät landet.

Bei großen Verspätungen haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Er bestätigte damit die bisherige Rechtsprechung und machte zugleich deutlich, dass Passagiere bei Verspätungen von mehr als drei Stunden dieselben Ansprüche haben wie bei gestrichenen Flügen. Zugleich machten die Richter deutlich, dass Kunden auch rückwirkend Geld von den Fluggesellschaften fordern können. In Deutschland betrifft das einen Zeitraum von drei Jahren.

Grundsatz der Gleichbehandlung

Der Europäische Gerichtshof bezog sich in seinem Urteil auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004. Diese sieht vor, dass Passagiere bei einer kurzfristigen Annullierung Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, wenn sie dadurch mindestens drei Stunden später am Ziel ankommen. Je nach Länge des Fluges müssen die Fluggesellschaften in diesem Fall pauschal zwischen 250 und 600 Euro zahlen.

Mit Hinweis auf den Grundsatz der Gleichbehandlung stehe diese Zahlung auch Passagieren zu, die aufgrund von erheblichen Verspätungen ähnliche Unannehmlichkeiten hinnehmen müssten, "nämlich Zeitverlust". Die Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen sei verhältnismäßig, weil sie nur bei großen Verspätungen greife.

Ausnahmen nur in besonderen Fällen

Lediglich unter besonderen Umständen sind die Fluggesellschaften nicht zur Zahlung verpflichtet. Das gilt laut Urteil dann, wenn die "große Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären". In diese Kategorie fielen etwa ein spontaner Streik des Bodenpersonals an einem Flughafen oder bestimmte Witterungsverhältnisse.

Das Urteil stärkt die Position der Passagiere gegenüber den Fluglinien. Die Ausgangsverfahren, die Lufthansa, TUI Travel, British Airways und die Billigfluggesellschaft Easyjet betrafen, müssen nun von den nationalen Gerichten entschieden werden. Verbraucherschützer hoffen, dass die Unternehmen den Ausgleichsforderungen der Passagiere künftig eher nachkommen werden. Vielfach hatten Fluggäste berichtet, dass Luftlinien unter Hinweis auf eine unklare Rechtslage die Zahlungen verweigert hatten.

Az: C-581/10 und C-629/10