Nordsee-Fangquoten für 2019 Weniger Hering und weniger Kabeljau

Stand: 19.12.2018 07:14 Uhr

Deutsche Nordseefischer dürfen im kommenden Jahr deutlich weniger Hering und Kabeljau fangen. Auf die neuen Fangquoten einigten sich die EU-Fischereiminister. Umweltschützern sind die Einschnitte zu wenig.

Die EU-Fischereiminister haben nach Marathonverhandlungen in Brüssel die Nordsee-Fangmengen für 2019 festgelegt. Für deutsche Fischer wird es schmerzhaft. Sie müssen mit deutlich geringeren Fangquoten auskommen.

Beim Hering verringere sich die erlaubte Menge um 40 Prozent auf rund 39.400 Tonnen, hieß es nach dem Treffen der Minister. Beim Kabeljau steht nach den gut zweitägigen Verhandlungen ein Minus von 35 Prozent. Im kommenden Jahr ist nun auch bei der Makrele ein Minus von 20 Prozent vorgesehen. Auf Deutschland entfallen dann noch rund 16.600 Tonnen. Bei der Scholle sinkt die Fangmenge um 12 Prozent auf rund 5300 Tonnen.

Beim Seelachs ist hingegen ein Plus von 16 Prozent vorgesehen - erlaubt ist dann eine Fangmenge von maximal rund 12.800 Tonnen.

"Nach mehreren guten Jahren müssen die deutschen Fischer im kommenden Jahr teilweise empfindliche Kürzungen ihrer Quoten verkraften", sagte Staatssekretär Hermann Onko Aeikens. "Diese harten Schnitte sind notwendig, damit wir auf Nachhaltigkeitskurs bleiben." Die Fangquoten gelten jeweils für ein Jahr.

Ein volles Fischernetz wird an Bord eines Schiffes entleert

Fangquoten gelten jeweils für ein Jahr.

Umweltschützer unzufrieden

Umweltschützer zeigten sich dennoch unzufrieden. Die Europäische Union habe sich zu dem Ziel verpflichtet, bis 2020 alle eigenen Bestände auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen, sagte Heike Vesper, Direktorin des WWF Meeresschutzprogramms. Es bleibe jedoch unklar, wie dies in nur einem Jahr noch erreicht werden solle. "Für die Erholung der Fischbestände muss zwingend weniger gefangen werden."

Die EU-Staaten legen jedes Jahr die sogenannten zulässigen Gesamtfangmengen für die Nordsee und den Nordost-Atlantik fest. Auf dieser Grundlage entfallen auf die einzelnen Länder anhand festgeschriebener Verteilungsschlüssel die jeweils nationalen Fangmengen. Die EU-Kommission schlägt die Quoten auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen vor. Danach gilt es, die Interessen der Fischfangindustrie gegen Naturschutzbelange abzuwägen.

Obergrenzen für einzelne Fischbestände

Die Obergrenzen gelten jeweils für einzelne Fischbestände - das heißt für eine Fischart in einem bestimmten Meeresabschnitt. Wenn das erlaubte Kontingent ausgeschöpft ist, muss das jeweilige Land den Fischfang dort vorübergehend einstellen.

Vor allem Länder mit großen Fangflotten wie Portugal, Frankreich und Spanien verhandeln traditionell hart. Bei Beständen, die gemeinsam befischt werden, stimmt sich die EU zudem mit anderen Ländern wie etwa Norwegen ab.

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