Kompromiss zum EU-Finanzrahmen Knapp eine Billion Euro bis 2020

Stand: 27.06.2013 14:44 Uhr

Wenige Stunden vor Beginn des EU-Gipfels steht der Finanzplan bis 2020. Die Spitzen von EU-Kommission, EU-Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich auf einen Haushalt von knapp einer Billion Euro. Es ist das erste Mal, dass das langjährige Budget schrumpft.

Nach monatelangem Streit zwischen Mitgliedsstaaten und Parlament steht der langfristige Finanzrahmen für die Europäische Union bis 2020.

Das Budget bis 2020 umfasst nun 960 Milliarden Euro - und damit die Höhe, auf die sich die EU-Staaten im Februar verständigt hatten. Die Parlamentarier hatten dies bislang abgelehnt. Nun konnten sie aber durchsetzen, dass ungenutztes Geld nicht wie bislang in die Mitgliedstaaten zurückfließt, sondern ins jeweils folgende Jahr übertragen werden kann. Die Einigung wurde wenige Stunden vor Beginn des EU-Gipfels erzielt.

Zähe Verhandlungen

Ursprünglich hatte die EU-Kommission für die kommenden sieben Jahre Ausgaben von 1,09 Billionen Euro vorgeschlagen. Vor allem die Nettozahler drängten aber auf einen deutlich niedrigeren Etat. Die jetzt vereinbarte Obergrenze von 960 Milliarden Euro entspricht einem Minus von drei Prozent im Vergleich zur vorherigen Sieben-Jahres-Periode. Erstmals schrumpft damit der EU-Haushalt.

"Das ist eine gute Abmachung für Europa, für Europas Bürger und für die europäische Wirtschaft", sagte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. Parlamentspräsident Martin Schulz sagte, er werde die Abgeordneten in der kommenden Woche um Zustimmung zu dem Kompromiss bitten. Auch EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy äußerte sich erfreut.

Mehrjähriger EU-Finanzrahmen
Mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) legt die EU Obergrenzen und Schwerpunkte ihrer Haushalte fest. Für einen Zeitraum von sieben Jahren werden unter anderem die maximalen Gesamtausgaben und die Verteilung auf wichtige Aufgabenbereiche vereinbart. Innerhalb dieser Vorgaben müssen sich später die jährlichen Etats bewegen.

Wie der MFR zustande kommt, ist im Vertrag von Lissabon festgelegt. Es handelt sich im Kern um eine Verordnung. Den Vorschlag dafür legt die EU-Kommission vor. Im nächsten Schritt verhandeln die Regierungen der EU-Staaten über einen Kompromiss, sie können die MFR-Verordnung nur einstimmig beschließen. Zuvor muss aber auch das Europaparlament zustimmen. Wegen des drohenden Vetos beeinflussen die Änderungswünsche der Parlamentarier die Beratungen der Regierungen der EU-Staaten. Kommt es nicht rechtzeitig zu einer Einigung, gelten die Obergrenzen des letzten Jahres aus dem vorangegangenen MFR zunächst weiter.

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