Ein Mann fährt auf einem Elektro-Tretroller
FAQ

E-Tretroller in Deutschland Welche Regeln gibt es für E-Scooter?

Stand: 15.06.2019 23:40 Uhr

Die Zulassung von E-Scootern in Deutschland ist in Kraft getreten. Losrollen können die kleinen Gefährte wohl frühestens im Juli. Für die E-Scooter gelten bestimmte Regeln. Wie sehen die aus und wer überprüft diese?

Ab wann gibt es die Roller zu kaufen?

Bereits jetzt gibt es viele verschiedene Modelle zu kaufen. Die Preise bewegen sich zwischen wenigen hundert und mehreren tausend Euro. Der Haken: Die Geräte sind noch nicht nach der neuen Elektrokleinstgeräte-Verordnung zugelassen. Die meisten davon dürfen deshalb nur auf Privatgelände fahren, andernfalls droht Bußgeld. Experten raten allerdings, mit dem Kauf noch zu warten. Bis die ersten zugelassenen Tretroller auf den Markt kommen, wird es noch ein paar Wochen dauern.

Die Hersteller müssen zunächst beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) beantragen, was erst nach dem Inkrafttreten der Verordnung geht. Die Prüfung wird nach Angaben eines Amtssprechers nochmal zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen, sodass viele Anbieter nicht davon ausgehen, dass es die zugelassenen Roller vor Anfang Juli zu kaufen geben wird. Käufer erkennen sie an der Bezeichnung "Elektrokleinstfahrzeug" auf dem Fabrikschild. Die Prüforganisation Dekra rät, dass Käufer neben Zulassung und Versicherung auf Qualität achten sollten. Bei Billigprodukten seien Zweifel angebracht.

E-Scooter stehen aufgereiht in Hamburg.

Für E-Roller gibt es bestimmte Regeln - bei verstößen drohen Bußgelder.

Was ist, wenn ich mir bereits einen E-Scooter gekauft habe?

Dann muss der Hersteller entweder nachträglich eine Allgemeine Betriebserlaubnis beantragen und der Roller muss nachgerüstet werden - oder der Käufer beantragt eine Einzelbetriebserlaubnis. Die ist allerdings teuer und wird sich laut Einschätzung eines Sprechers der Dekra in den meisten Fällen nicht lohnen.

Was kostet eine Versicherung?

Erste Anbieter nennen für die Haftpflicht Preise von rund 30 Euro jährlich - für jüngere Fahrer ist es meist teurer als für ältere. Da die Haftpflicht nur Schäden an Dritten abdeckt, sollten Fahrer für sich selbst eine Unfallversicherung abschließen. Rollerbesitzer können auch Kaskoversicherungen abschließen, die beispielsweise bei Diebstahl bezahlen.

Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?

Die als Elektrokleinstfahrzeug geltenden E-Scooter dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Sie müssen auch Licht, eine "helltönende Glocke" und eine Lenk- oder Haltstange haben. Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und dürfen nur auf Radwegen fahren - oder auf der Straße, wenn es keinen Radstreifen gibt. Gehwege sind hingegen tabu. Vorgeschrieben ist eine selbstklebende Haftpflicht-Versicherungsplakette, die hinten angebracht werden muss.

Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen?

Bei Verstößen gegen die geplante Verordnung sind Bußgelder von bis zu 70 Euro vorgesehen. Dieser Betrag soll fällig werden, wenn man mit einem E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis unterwegs ist. Fahren ohne gültigen Versicherungsaufkleber soll 40 Euro kosten, ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften 20 Euro. Wer auf "nicht zulässigen Verkehrsflächen" unterwegs ist oder verbotenerweise nebeneinander fährt, muss 15 Euro zahlen - mit Behinderung 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro, mit Sachbeschädigung 30 Euro.

Gibt es Kontrollen für E-Scooter?

Laut Bundesregierung soll die Überprüfung der E-Tretroller "im Rahmen der Verkehrskontrollen" stattfinden. Den Ländern entstehe somit kein zusätzlicher Aufwand, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen. Dabei gebe es "eine erweiterte Kontrollmöglichkeit", nämlich über das Fabrikschild am Fahrzeug, auf dem die Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis angegeben werden muss. Auch laut Polizeigewerkschaft wird es vorerst keine zusätzlichen Kontrollen geben. Diese seien wegen vieler anderer wichtiger Aufgaben der Polizei ohnehin schon reduziert, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow. Sollte es vermehrt zu Fehlverhalten und Unfällen kommen, müsse man aber einen Schwerpunkt darauf legen.

Sind die Geräte sicher?

Eine Pflicht zum Helmtragen gibt es nicht, auch wenn das viele Experten empfehlen. Die Prüfstelle DEKRA erwartet, dass es in der ersten Zeit zu zahlreichen Unfällen kommen wird, bis sich alle Verkehrsteilnehmer an die neuen Gefährte gewöhnt haben. Sie empfiehlt auch, sich nicht sofort ins Verkehrsgetümmel zu stürzen, sondern sich vorher mit den Fahreigenschaften des Rollers gut vertraut zu machen. "Vor allem die Kombination aus Mini-Rädern und hohem Lenker ist brisant", erklärt der Dekra-Unfallforscher Markus Egelhaaf. "Bremst der Fahrer bei flotter Fahrt zu stark mit der Vorderradbremse ab oder verlagert er sein Gewicht beim Bremsen nicht genug nach hinten, droht ein Sturz über die Lenkstange." Außerdem sei wegen der kleinen Räder auf nasser, verschmutzter und unebener Fahrbahn mit erhöhter Sturzgefahr zu rechnen.

Niedersachsen, Hannover: E-Roller stehen bei der "micromobility expo" auf der Messe Hannover. Bei der neuen Messe f·ür Fachbesucher und Endverbraucher geht es um Mikromobile mit Elektroantrieb wie E-Scooter, E-Tretroller, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge.

E-Scooter dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell sein.

Kann man die E-Scooter in Städten auch leihen?

In deutschen Städten stehen Verleiher schon in den Startlöchern. Beispiel Berlin: "Bisher haben acht Anbieter die Absicht erklärt, ihre Flotten anzubieten", heißt es von der Senatsverwaltung für Verkehr. Die Verwaltung geht von mehreren Tausend E-Tretrollern aus, die nach Inkrafttreten der Verordnung und der Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrtbundesamt in der Hauptstadt angeboten werden. Das im Sommer 2018 gegründete Berliner Start-up Tier etwa will ab Juni in mehreren deutschen Städten E-Tretroller-Sharing anbieten. Welche das sind, verriet die Firma nicht. Sie ist nach eigenen Angaben in zehn Ländern bereits aktiv. Das Prinzip sei überall dasselbe: Ein Euro wird fällig, wenn man den E-Tretroller nutzen will und dann kommen für jede weitere Minute 15 Cent obendrauf.

In Wien, Kopenhagen und Paris oder amerikanischen Städten sind E-Tretroller längst unterwegs. Es gibt Verleih-Konzepte wie das Free-Floating-Prinzip. Das bedeutet, dass die Elektro-Tretroller ähnlich wie bei Car-Sharing- oder E-Bike-Konzepten gemietet und überall wieder abgestellt werden können.

Darf ich den E-Scooter in der Bahn oder im Bus mitnehmen?

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, Branchenverband der über 600 ÖPNV- und Eisenbahnunternehmen in Deutschland, hat seinen Mitgliedern empfohlen, elektrische Tretroller zur Mitnahme in Bussen und Bahnen zuzulassen, wenn sie nicht zu schwer und zusammenklappbar sind. Der Verband weist auf seiner Homepage darauf hin, dass Meldungen, nach denen die Verkehrsunternehmen eine Mitnahme solcher Fahrzeuge ausschließen würden, falsch sind.

Die Deutsche Bahn teilte mit, dass Fahrgäste ihren E-Scooter kostenlos in allen Fernverkehrszügen mitnehmen dürfen. Die Roller ließen sich zusammengeklappt problemlos unter oder über dem Sitz verstauen. Der Akku müsse fest in den sogenannten E-Scooter eingebaut sein.

Gibt es eine Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer?

Anders als bei Fahrrädern oder E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot.

Welche Regelungen gelten im EU-Ausland?

Da es keinen einheitlichen europäischen Rahmen gibt, variieren die Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge zwischen verschiedenen EU-Ländern. Einzelne Länder haben die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr nicht geregelt oder auch gänzlich ausgeschlossen. In der Mehrzahl der Länder gibt es jedoch Regelungen hierzu. Meist ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Elektrokleinstfahrzeuge auf 20 bis 25 km/h vorgesehen. Auch in Bezug auf zulässige Verkehrsflächen gibt es unterschiedliche Lösungsansätze.

Quellen: Bundesverkehrsministerium, dpa, afp

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