Entschädigungspflicht bei höherer Gewalt Bahn fühlt sich von EU benachteiligt

Stand: 18.11.2013 11:27 Uhr

Wenn Züge ausfallen, haben Kunden nach einem EuGH-Urteil ein Recht auf Entschädigung - auch bei Unwetter oder Streik. Laut einem Bericht der "FAZ" wehrt sich die Deutsche Bahn nun dagegen - vor allem, weil andere Transportunternehmen von dieser Pflicht ausgenommen sind.

Die Deutsche Bahn wehrt sich dagegen, anders als Fluggesellschaften, Bus- oder Schiffsunternehmen im Falle höherer Gewalt wie etwa Unwettern oder Streiks ihren Kunden Entschädigungen zahlen zu müssen.

Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet, verlangt Bahnchef Rüdiger Grube in einem Brief an EU-Verkehrskommissar Siim Kallas eine Klarstellung, dass Bahnunternehmen bei höherer Gewalt nicht für Verspätungen verantwortlich gemacht werden dürften. Die Bahn zahlte bei Verspätungen wegen Unwetter, Hochwasser oder Streik nach eigenen Angaben bislang aus Kulanz Entschädigungen; seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im September ist sie dazu rechtlich verpflichtet.

Kein einheitlicher Wettbewerbsstandard?

Das EuGH-Urteil sei ein Beleg für den "Geist des Verbraucherschutzes", zitierte die "FAZ" aus Grubes Brief, missachte aber das "legitime Bedürfnis nach einem einheitlichen Wettbewerbsstandard" zwischen Bahn sowie Flugzeug, Bus und Schiff. Der Bahn-Chef berufe sich bei seiner Forderung nach Klarstellung der EU-Fahrgastverordnung auf einen Bericht der EU-Kommission vom August, worin sie Ausnahmen von der Haftung angedeutet habe.

Bei der Deutschen Bahn sind nach Unternehmensangaben bis Oktober rund eine Million Anträge auf Entschädigung wegen Verspätungen und Zugausfällen eingereicht worden. In 90 Prozent der Fälle hat die Deutsche Bahn ihren Angaben zufolge gezahlt.

Die Höhe der Rückerstattung des Fahrpreises richtet sich nach der EU-Fahrgastverordnung: Demnach kann ein Fahrgast 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, wenn die Verspätung 60 bis 119 Minuten beträgt. Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden hat er Anspruch auf die Hälfte des gezahlten Fahrpreises.

Ungültige Klauseln

Das Urteil des EuGH vom September erging auf Vorlage eines österreichischen Gerichts, betrifft aber europaweit alle Bahnunternehmen. Klauseln in Beförderungsbedingungen, die Entschädigungen bei höherer Gewalt ausschließen, sind demnach ungültig.

Am 24 Title">dieses Berichtete Im Thema über