Bundeskabinett billigt Gesetzentwurf Strengere Regeln für Managergehälter

Stand: 08.05.2013 11:34 Uhr

Aktionäre sollen mehr Einfluss auf die Höhe von Managergehältern erhalten. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett beschlossen hat. Zudem ebnete die Ministerrunde den Weg für die deutsche Zustimmung zur gemeinsamen Bankenaufsicht in der Eurozone.

Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung des Aktienrechts beschlossen, wodurch Aktionäre mehr Kontrollrechte über Bezüge des Vorstands bekommen.

Demnach soll die Hauptversammlung börsennotierter Firmen einmal jährlich über die komplette Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr wie bisher der Aufsichtsrat. Der Aktionärsversammlung müssen die Angaben zu den höchstens erreichbaren Vergütungen für den Vorstandsvorsitzenden, seinen Vertreter und die einfachen Vorstandsmitglieder zur Entscheidung vorgelegt werden.

Bislang können Aktionäre nur über die Managergehälter abstimmen, wenn der Aufsichtsrat dies zulässt.

Eine gesetzliche Obergrenze soll es aber nicht geben. Der Bundestag muss den Plänen der Regierungskoalition aus Union und FDP noch zustimmen.

Nächster Schritt auf dem Weg zur Bankenunion

Außerdem machte die Ministerrunde den Weg frei für die Zustimmung Deutschlands zur geplanten Bankenaufsicht in der Eurozone durch die Europäische Zentralbank (EZB). Die Kontrolle der Banken wird momentan von den EU-Mitgliedsländern selbst übernommen und soll teilweise direkt auf die EZB übertragen werden.

Die gemeinsame Bankenaufsicht ist Teil der sogenannten Bankenunion, an der die EU-Staaten zurzeit arbeiten. Geplant ist unter anderem ein gemeinsamer grenzüberschreitender Mechanismus zur Sanierung und Abwicklung von Geldhäusern. Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge soll die EZB direkt über Banken wachen, deren Bilanzsumme größer als 30 Milliarden Euro ist oder mehr als 20 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ihres Heimatlands ausmacht. Unabhängig davon soll sie mindestens die drei bedeutendsten Kreditinstitute jedes Mitgliedsstaats direkt kontrollieren.

Dem Gesetzentwurf müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.

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